@ppla2011 Bei 50.000 Unterschriften hört der Petitionsausschuss des Bundestags den/die Petent*in öffentlich an. That's it. Das ist der Unterschied.
Und Öffentlichkeit kann einen großen Unterschied ausmachen, versteht das nicht falsch. Aber der Ausschuss beschäftigt sich auch mit dem Anliegen bei weniger Unterschriften - oder eben bei nur einer Unterschrift. (5/7)
Auch der Petitionsausschuss des @Landtag_BW will die Möglichkeit einer öffentlichen Petition dieses Jahr noch einführen. In dem Fall sollen dann 10.000 Unterschriften das Quorum für eine öffentliche Anhörung sein. (Hier steht noch was von Anfang 2024, hat nicht ganz geklappt, aber es wird 😉 .) https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2023/juni/90-2023.html (6/7)
Und wenn Ihr wissen wollt, woher ich das alles weiß - ich hab mich vor ein paar Jahren mal SEHR intensiv mit dem Thema Petitionen beschäftigt:
https://www.swr.de/swr2/wissen/aexavarticle-swr-42086.html (7/7)
PS: Wenn Ihr auf einer der bekannten Petitionsplattformen eine #Petition startet, die was mit Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik zu tun hat, dann vergesst bitte NICHT, die Petition auch ZUSÄTZLICH offiziell beim Landtag oder Bundestag einzureichen!
Wenn Ihr Glück habt, sagen Euch das auch die von der Plattform rechtzeitig. Wenn Ihr Pech habt, nicht. Deswegen sag ich es Euch jetzt. (8/7)