Kleine Umfrage anlässlich aktueller Arbeit: Wie viele Unterschriften braucht es wohl, damit der Petitionsausschuss des @Landtag_BW sich mit einer #Petition beschäftigt?
*Edit: Antwort und Erklärung im Thread
Kleine Umfrage anlässlich aktueller Arbeit: Wie viele Unterschriften braucht es wohl, damit der Petitionsausschuss des @Landtag_BW sich mit einer #Petition beschäftigt?
*Edit: Antwort und Erklärung im Thread
@Landtag_BW Es war natürlich eine Fangfrage. Tatsächlich ist korrekt: Antwort Nr. 3! Man braucht (sowohl beim Landtag als auch beim Bundestag) nur eine einzige Unterschrift, um eine #Petition einzureichen - und zwar die eigene. (1/7)
Festgelegt ist das in Artikel 17 im Grundgesetz:
"Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten oder Beschwerden
an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden." (2/7)
Jetzt werden einige sagen: Aber da gibt es doch immer dieses Quorum, was hat es denn damit auf sich? Naja, Quoren bei Petitionen sind mehr oder weniger eine "Erfindung" von Online-Petitionsplattformen. Die binden z. B. teilweise ihre Unterstützung für Petitionen an bestimmte Quoren. Aber Fakt ist: Um eine Petition bei einem Parlament einzureichen, ist kein Quorum nötig. Und auch keine Online-Petitionsplattform. Aber: (3/7)
Die Sache mit dem Unterschriftensammeln hat natürlich gewisse Vorteile - Medien werden aufmerksam, es kommt eine Diskussion in Gang, das kann einer Petition schon auch helfen. Das haben inzwischen auch einige Parlamente erkannt. Und deswegen bietet z. B. der Bundestag mittlerweile auch die Möglichkeit einer öffentlichen Petition an, die man direkt auf der Seite des Petitionsausschusses anlegen kann - und andere können unterschreiben. Da kommen jetzt die 50.000 ins Spiel, @ppla2011. (4/7)
@ppla2011 Bei 50.000 Unterschriften hört der Petitionsausschuss des Bundestags den/die Petent*in öffentlich an. That's it. Das ist der Unterschied.
Und Öffentlichkeit kann einen großen Unterschied ausmachen, versteht das nicht falsch. Aber der Ausschuss beschäftigt sich auch mit dem Anliegen bei weniger Unterschriften - oder eben bei nur einer Unterschrift. (5/7)
Auch der Petitionsausschuss des @Landtag_BW will die Möglichkeit einer öffentlichen Petition dieses Jahr noch einführen. In dem Fall sollen dann 10.000 Unterschriften das Quorum für eine öffentliche Anhörung sein. (Hier steht noch was von Anfang 2024, hat nicht ganz geklappt, aber es wird 😉 .) https://www.landtag-bw.de/home/aktuelles/pressemitteilungen/2023/juni/90-2023.html (6/7)
Und wenn Ihr wissen wollt, woher ich das alles weiß - ich hab mich vor ein paar Jahren mal SEHR intensiv mit dem Thema Petitionen beschäftigt:
https://www.swr.de/swr2/wissen/aexavarticle-swr-42086.html (7/7)
PS: Wenn Ihr auf einer der bekannten Petitionsplattformen eine #Petition startet, die was mit Bundes-, Landes- oder Kommunalpolitik zu tun hat, dann vergesst bitte NICHT, die Petition auch ZUSÄTZLICH offiziell beim Landtag oder Bundestag einzureichen!
Wenn Ihr Glück habt, sagen Euch das auch die von der Plattform rechtzeitig. Wenn Ihr Pech habt, nicht. Deswegen sag ich es Euch jetzt. (8/7)